Häufige Fragen
Kommen Sie zum ersten Mal zu uns?
Dann haben Sie bestimmt ein paar Fragen...
Kassenpatienten benötigen für jede Untersuchung eine Überweisung. Bei Privatpatienten ist das nicht erforderlich.
In den meisten Fällen ist es trotzdem sinnvoll, wenn Sie auch als Privatpatient Ihre Beschwerden zunächst von einem geeigneten Arzt abklären lassen, der Sie dann über die Notwendigkeit einer bildgebenden Untersuchung beraten kann.
Völlig nüchtern
Völlig nüchtern (nichts essen, trinken und rauchen, keine Tabletten) müssen Sie sein:
- Bei der Magen-Darm-Passage und vor einer Narkoseuntersuchung
Nüchtern
(4 Stunden vor der Untersuchung nichts essen, nichts außer etwas Wasser trinken, Medikamente können eingenommen werden) in die Praxis kommen sollten Sie unbedingt für folgende Untersuchungen:
- Oberbauch-MRT, insbesondere MRCP (Kernspintomographie der Gallenwege)
- Hydro-MRT ("MRT-Sellink", MRT des Dünndarms)
- Oberbauchsonographie, insbesondere wenn es um die Gallenblase oder die Bauchspeicheldrüse geht.
Sonographie (Ultraschall): Sie sollten bei Ultraschall-Untersuchungen des Bauchraumes (z.B. Leber-, Bauchspeicheldrüsen- oder Nierenultraschall) nüchtern sein, damit keine Luftüberlagerung das Bild und die Untersuchungsbedingungen beeinträchtigt. Bei Untersuchungen der Schilddrüse, der Brust oder von Haut- bzw. Unterhautveränderungen brauchen Sie vorher nicht auf Essen und Trinken zu verzichten.
Wenn das gesamte Abdomen - also auch der Unterbauch - untersucht werden soll, ist es wichtig, dass die Harnblase gut gefüllt ist. Sie sollten daher die Blase nicht entleeren, oder aber genügend Wasser oder ungesüßten Tee trinken, damit sie sich rasch wieder füllt.
Kontrastmitteluntersuchungen: Die heutigen Kontrastmittel sind so gut verträglich, dass es nach neueren statistischen Angaben nicht mehr erforderlich sein soll, nüchtern zu bleiben. Wir empfehlen aber dennoch, in den letzten zwei Stunden vor einer möglichen Kontrastmittelgabe nichts mehr zu essen.
Myokardszintigraphien: 4 Stunden vor der Untersuchung nichts essen und nichts trinken - bei Diabetikern ist ein leichtes Frühstück möglich
- 18 Stunden vor der Untersuchung kein Koffein (also Kaffee, Espresso, Schwarztee, Grüntee, Cola, Red Bull, ...)
- Betablocker müssen abgesetzt werden (letzte Einnahme am Morgen 2 Tage vorher, also bspw. am Samstag morgen, wenn die Untersuchung am Montag durchgeführt wird), es sei denn Ihr Kardiologe rät Ihnen explizit dazu, die Betablocker weiter einzunehmen.
- Bitte bringen Sie zur Untersuchung etwas fettreiches zum Essen mit, z.B. ein Leberwurstbrot. Dieses können Sie nach der Radionuklid-Applikation essen, um den Gallenfluss zu verstärken. Das verbessert die Bildqualität.
Nicht nüchten
Normal essen und trinken können Sie vor folgenden Untersuchungen:
- Alle einfachen Röntgenuntersuchungen
- CT und MRT von Gelenken und Nasennebenhöhlen
- Szintigraphien von Schilddrüse, Lunge, Nieren und Knochen
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, wenn wir genau über Ihre (Vor-)Erkrankungen informiert sind. Vergleichsaufnahmen sind von Vorteil, um einen Krankheitsverlauf zu beurteilen oder subtile Veränderungen festzustellen. Bringen Sie daher bitte die Aufnahmen, die in Ihrem Besitz sind oder bei Ihrem Arzt archiviert sind, zur Untersuchung mit.
Wenn Sie in letzter Zeit bei uns untersucht wurden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Aufnahmen in unserem Archivsystem gespeichert sind. Dann ist es nicht erforderlich, diese Voraufnahmen mitzubringen.
Ihr überweisender Arzt erhält in der Regel noch am Untersuchungstag den Befund per Fax oder per eArztbrief. Auf Wunsch können Sie den Befund auch mitnehmen, sollten dann aber eine Wartezeit einplanen, weil Ihr(e) Radiologin/Radiologe die Bilder begutachten und den Bericht anfertigen muss. In einigen Fällen kann sich die Befunderstellung verzögern, wenn z.B. Voraufnahmen oder Laborergebnisse eingeholt werden müssen (insbesondere bei nuklearmedizinischen Untersuchungen kann dies der Fall sein).
Minderjährige Patienten müssen von einer/einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, da nach der nötigen Aufklärung über die geplante Untersuchung die entsprechende Einwilligung per Unterschrift in der Regel nicht durch Minderjährige erfolgen kann.
Jugendliche können ersatzweise ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten mitbringen, dazu muss aber vorher eine telefonische Absprache und ggf. Aufklärung erfolgen. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an uns.
Sie sollten uns bei bekannter Allergie gegen Jod / jodhaltiges Kontrastmittel (bei geplanter CT) oder gegen Gadolinium / MRT-Kontrastmittel (bei geplanter MRT) gezielt ansprechen. Alle anderen Allergien sind im Regelfall unproblematisch.
Im Falle einer bekannten Allergie gegen eine der genannten Substanzen muss genau abgewogen werden, ob Kontrastmittel für die geplante Untersuchung unbedingt notwendig ist. Falls bei einer früheren Einnahme einer dieser Substanzen eine nur geringfügige Unverträglichkeitsreaktion aufgetreten ist, kann nach vorheriger Gabe von bestimmten Medikamenten trotzdem Kontrastmittel verabreicht werden (danach darf aber nicht am Straßenverkehr teilgenommen werden).
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen zu Allergien.